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Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Verbandsbeitrag, dem Zustiftungsbeitrag und dem Ortsbeitrag zusammen. Der Einzug des Beitrags erfolgt per SEPA Lastschriftmandat jedes Jahr im Januar.

Die Kolpingsfamilie Rorup legt die Höhe des Mitgliedsbeitrags für die folgenden Betragsstufen wie folgt fest:

Beitragsstufe 10:

Mitglieder bis einschl. 17 Jahre

+

Verbandsbeitrag (pro Jahr):

12,00 €

+

Zustiftungsbeitrag (pro Jahr):

0,00 €

+

Ortsbeitrag (pro Jahr):

0,00 €

Gesamtzahlung (pro Jahr):

12,00 €

*)

*) Beitrag wird von der Kolpingsfamilie Rorup übernommen!

Für Mitglieder der Kolpingsfamilie sind Kinder bis einschl. 17 Jahre somit kostenfrei!


Beitragsstufe 20:

Mitglieder bis einschl. 17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft mit Kolpingmitglied

+

Verbandsbeitrag (pro Jahr):

0,00 €

+

Zustiftungsbeitrag (pro Jahr):

0,00 €

+

Ortsbeitrag (pro Jahr):

0,00 €

Gesamtzahlung (pro Jahr):

0,00 €


Beitragsstufe 30:

18 bis einschließlich 26 Jahre

+

Verbandsbeitrag (pro Jahr):

15,00 €

+

Zustiftungsbeitrag (pro Jahr):

3,00 €

+

Ortsbeitrag (pro Jahr):

2,00 €

Gesamtzahlung (pro Jahr):

20,00 €


Beitragsstufe 40:

ab 27 Jahre

+

Verbandsbeitrag (pro Jahr):

30,00 €

+

Zustiftungsbeitrag (pro Jahr):

6,00 €

+

Ortsbeitrag (pro Jahr):

2,00 €

Gesamtzahlung (pro Jahr):

38,00 €


Beitragsstufe 50:

ab 27 Jahre, in häuslicher Gemeinschaft mit einem anderen Kolpingmitglied

+

Verbandsbeitrag (pro Jahr):

15,00 €

+

Zustiftungsbeitrag (pro Jahr):

3,00 €

+

Ortsbeitrag (pro Jahr):

2,00 €

Gesamtzahlung (pro Jahr):

20,00 €

* für Paare in einer häuslichen Gemeinschaft beträgt der Jahresbeitrag somit 58,00 €.


Beitragsstufe 60:

Sozialbeitrag (ab 18 Jahren)

+

Verbandsbeitrag (pro Jahr):

9,00 €

+

Zustiftungsbeitrag (pro Jahr):

3,00 €

+

Ortsbeitrag (pro Jahr):

0,00 €

Gesamtzahlung (pro Jahr):

12,00 €

*)

*) Nachweis erforderlich


Erläuterungen:

  • Die Höhe des Verbandsbeitrags ist von der Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland festgelegt worden. Er wird an das Kolpingwerk Deutschland weitergeleitet und dient der Finanzierung der verbandlichen Arbeit auf Diözesan-, Bundes- und internationaler Ebene.

  • Die Höhe des Zustiftungsbetrages ist von der Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland festgelegt worden. Er wird an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland weitergeleitet und erhöht das Stiftungskapital, das dauerhaft zur Verfügung steht und nicht verbraucht wird. Mit den Erträgen der Stiftung wird die Arbeit des Bundesverbandes und der Diözesanverbände finanziell unterstützt.

  • Der Ortsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung der jeweiligen Kolpingsfamilie festgelegt und verbleibt bei der Kolpingsfamilie für ihre Arbeit. Dadurch, dass der Ortsbeitrag von jeder Kolpingsfamilie selbst festgelegt werden kann, unterscheiden sich auch die Mitgliedsbeiträge.